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§ 2 Meldeverordnung ZABIL-DL 1/2022 der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2022

Meldegegenstand

§ 2.

Gegenstand der Meldung sind Daten gemäß dem 2. Hauptstück und der Anlage zur gegenständlichen Verordnung betreffend grenzüberschreitende Leistungen und Übertragungen, im Folgenden zusammengefasst als „grenzüberschreitende Dienstleistungen“.

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2021

Gesetzesnummer

20011728

Dokumentnummer

NOR40239494

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