ARTIKEL 27
VERBINDLICHER WORTLAUT UND REGISTRIERUNG BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
- 1. Dieses Protokoll, das in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst ist, wobei jede Fassung gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt; diese übermittelt allen Vertragsparteien des Antarktis-Vertrags gehörig beglaubigte Abschriften.
- 2. Der Verwahrer lässt dieses Protokoll nach Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen registrieren.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
20011652
Dokumentnummer
NOR40237844
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