vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 SVKomm-Sitzungsgeldverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.8.2021

§ 1.

Für die Teilnahme an Sitzungen der Sachverständigenkommission gebührt:

  1. 1. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  2. 2. den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 140 Euro;
  3. 3. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 120 Euro;
  4. 4. einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 80 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2021

Gesetzesnummer

20011637

Dokumentnummer

NOR40237450

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)