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§ 82 EAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2022

Eigenversorgung und die Erzeugung von Energie außerhalb des öffentlichen Netzes

§ 82.

(1) Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Energie für die Eigenversorgung erzeugen oder die erzeugte Energie nicht oder nur teilweise in das öffentliche Netz einspeisen, haben ihre Anlagen in der Herkunftsnachweisdatenbank der Regulierungsbehörde gemäß § 81 Abs. 1 zu registrieren. Hinsichtlich der Registrierung gelten die Bestimmungen des § 81 Abs. 2 sinngemäß.

(2) Der Eigenversorgungsanteil ist bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW mit einem intelligenten Messgerät gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 zu messen. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage eines Netzbenutzers beträgt (Kleinsterzeugungsanlagen), und Notstromaggregate sind von der Registrierungspflicht nach Abs. 1 nicht erfasst.

(3) Bei Anlagen zur Erzeugung von Gas aus erneuerbaren Quellen, das nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird (Inselanlagen), erfolgt die Messung mittels intelligenter Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 26 GWG 2011, Lastprofilzähler gemäß § 7 Abs. 1 Z 35 GWG 2011 oder Verbrauchsaufzeichnungsmessgeräte gemäß § 2 Z 10 Lastprofilverordnung 2018, BGBl. II Nr. 338/2018.

(4) Sind bestehende Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen nicht mit einem intelligenten Messgerät oder Anlagen zur Erzeugung von Gas aus erneuerbaren Quellen nicht mit einem intelligenten Messgerät, Lastprofilzähler oder Verbrauchsaufzeichnungsmessgerät (Abs. 3) ausgestattet, sind diese binnen sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu installieren. Der Zählerstand der in einem Kalenderjahr erzeugten und verbrauchten Energiemenge ist vom Anlagenbetreiber oder von einem vom Anlagenbetreiber beauftragten Dienstleister einmal jährlich an die Regulierungsbehörde zu melden.

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2022

Gesetzesnummer

20011619

Dokumentnummer

NOR40249534

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