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Anlage 1 Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2021

Anlage 1

Erklärung der Konferenz betreffend verbindliche Wortlaute der Satzung

Die Vertreter der Staaten, die zur Gründungskonferenz der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien eingeladen waren, haben bei ihrer Zusammenkunft in Bonn am 26. Januar 2009 die folgende Erklärung angenommen, die Bestandteil der Satzung ist:

Von der am 26. Januar 2009 in Bonn unterzeichneten Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien, einschließlich dieser Erklärung, werden auf Ersuchen der betreffenden Unterzeichner verbindliche Wortlaute auch in den anderen Amtssprachen der Vereinten Nationen als Englisch sowie in der Sprache des Verwahrers festgelegt. 1 2

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1 Die Konferenz nimmt zur Kenntnis, dass Frankreich der Verwahrregierung bereits eine französische Fassung der Satzung zugesandt hat mit der Bitte, einen verbindlichen Wortlaut der Satzung in französischer Sprache festzulegen.

2 Diese Erklärung berührt nicht die Übereinkunft der abschließenden Vorbereitungskonferenz in Madrid über die Arbeitssprache.

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2021

Gesetzesnummer

20011542

Dokumentnummer

NOR40233525

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