Praktische Prüfung
§ 8.
Die praktische Prüfung gliedert sich in die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch und orientiert sich an den Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses auf Betriebsebene des Europäischen Ausschusses für Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI).
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Gesetzesnummer
20011535
Dokumentnummer
NOR40233389
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