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Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)
Kurztitel
Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.2020
Unterzeichnungsdatum
07.03.2019
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Sprachen
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. September 2020 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2020
Gesetzesnummer
20011257
Dokumentnummer
NOR40226011
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