Antragsunterlagen
§ 22.
Einem Antrag auf Zulassung einer Bauart gemäß § 33 StrSchG 2020 sind Unterlagen beizulegen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:
- 1. die beabsichtigte Verwendung des Gerätes;
- 2. detaillierte Beschreibung des Gerätes, einschließlich Planzeichnungen und strahlenschutzrelevanter Sicherheitseinrichtungen;
- 3. Funktionsweise;
- 4. technische und sonstige strahlenschutzrelevante Angaben zur Strahlenquelle;
- 5. Nachweis über die Einhaltung der Voraussetzungen gemäß § 21;
- 6. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung gemäß § 33 Abs. 3 Z 5 StrSchG 2020;
- 7. erforderlichenfalls Vorkehrungen zur Sicherstellung sowie Maßnahmen zur Kontrolle, dass jedes einzelne Gerät den Merkmalen der Bauart entspricht;
- 8. alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen.
Zuletzt aktualisiert am
04.08.2020
Gesetzesnummer
20011249
Dokumentnummer
NOR40225424
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