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Anlage 3 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 3

Zu den §§ 11 und 127 Abs. 2

Betroffene Tätigkeitsbereiche

A. Industriezweige, einschließlich Forschung und relevanter Sekundärprozesse

  1. a. Gewinnung und industrielle Verarbeitung von seltenen Erden
  2. b. Herstellung von Thoriumverbindungen sowie thoriumhaltigen Produkten
  3. c. Verarbeitung von niob- und tantalhaltigen Erzen
  4. d. Erzeugung von TiO2-Pigmenten aus Mineralien wie beispielsweise Ilmenit oder Rutil
  5. e. Verarbeitung von Rohphosphaten, wie beispielsweise die thermische Phosphorproduktion sowie die Produktion von Phosphatdünger und Phosphorsäure
  6. f. Zementherstellung einschließlich der Wartung von Klinkeröfen
  7. g. Kohlekraftwerke einschließlich der Wartung von Heizkesseln
  8. h. Zirkon- und Zirkonoxidindustrie
  9. i. Erdöl- und Erdgasindustrie
  10. j. tiefe Geothermie
  11. k. Produktion von Primäreisen
  12. l. Zinn-, Blei- und Kupferschmelze
  13. m. Förderung von anderen Erzen als Uranerz
  14. n. Aufbereitung von Grundwasser, sofern dabei Rückstände anfallen können

B. Industrielle oder gewerbliche Bereiche

  1. a. Schleifen von thorierten Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden
  2. b. Verwendung von anderen als in lit. a genannten thoriumhaltigen Produkten, wie beispielsweise Gasglühstrümpfe
  3. c. Verwendung von Materialien mit hohem natürlichen Uran- oder Thoriumgehalt, wie beispielsweise als Abrasiv beim Hochdruckflüssigkeitsschneiden und Sandstrahlen
  4. d. Tätigkeiten, bei denen Expositionen durch Rückstände auftreten, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, insbesondere Instandhaltung und Ausbau von hitzebeständigen Verkleidungen aus zirkonhaltigem Material, Reinigung oder Um- und Abbau von Rohrleitungen und technischen Anlagen wie Pumpen und Ventilen, Instandhaltung sowie Um- und Abbau von Filteranlagen sowie Rauchgaswäschern

Schlagworte

Zirkonindustrie, Erdölindustrie, Zinnschnelze, Bleischmelze, Urangehalt, Umbau

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225533

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