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Anlage 12 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 12

Zu § 62 Abs. 1

Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren

Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren:

  1. Auslegung des Forschungsreaktors
  2. aktueller Zustand sowie relevante Änderungen seit der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung der sicherheitsrelevanten Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten, insbesondere:
  1. Forschungsreaktor (Reaktorgebäude, Reaktorinstrumentierung, Reaktorkern, Absorberstäbe und deren Antriebe, Druckluftanlage, Reaktortank und Reaktortankeinbauten, Abschirmbeton, Brennelementgreifer, Brennelement-Transportbehälter)
  2. wasserführende Systeme (Reinigungskreislauf, Primärkreislauf, Sekundärkreislauf mit Windkessel)
  3. Experimentiereinrichtungen
  4. Notstromversorgung
  5. technische Sicherheitseinrichtungen
  1. Darstellung des Sicherungsstatus
  2. Qualitätszustand der Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten, insbesondere unter Berücksichtigung der
  1. Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen und
  2. Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  1. Alterungsprozesse im Forschungsreaktor sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  2. Sicherheits- und Störfallanalyse aus dem Sicherheitsbericht
  3. Betriebssicherheit
  1. Darlegung und Auswertung anhand von Sicherheitsindikatoren
  2. Erfahrungsrückfluss aus dem Betrieb des Forschungsreaktors, insbesondere durch Bewertung der meldepflichtigen und anderen relevanten Ereignisse
  1. Betriebserfahrung bei vergleichbaren Forschungsreaktoren
  2. Organisation, Managementsystem, Sicherheitskultur, insbesondere
  1. Zweckmäßigkeit des Managementsystems
  2. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit und Sicherheitskultur seit der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung
  1. sicherheitsrelevante Bereiche der Betriebsvorschriften
  2. menschliche Einflussfaktoren auf die nukleare Sicherheit
  3. anlageninternes Notfallmanagement
  1. Darlegung von Notfallorganisation, Notfallausbildung und Notfallübungen
  1. radiologische Auswirkungen auf die Umgebung
  1. Maßnahmen zur Überwachung der Umwelt
  2. Maßnahmen zur Begrenzung der radiologischen Auswirkungen
  1. Auflagen der zuständigen Behörde aufgrund der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung

Schlagworte

Wartungsmaßnahme, Sicherheitsanalyse

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225542

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