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Anlage 12 AllgStrSchV 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Anlage 12

Zu § 62 Abs. 1

Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren

Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren:

  1. – Auslegung des Forschungsreaktors
  2. – aktueller Zustand sowie relevante Änderungen seit der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung der sicherheitsrelevanten Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten, insbesondere:
  1. – Forschungsreaktor (Reaktorgebäude, Reaktorinstrumentierung, Reaktorkern, Absorberstäbe und deren Antriebe, Druckluftanlage, Reaktortank und Reaktortankeinbauten, Abschirmbeton, Brennelementgreifer, Brennelement-Transportbehälter)
  2. – wasserführende Systeme (Reinigungskreislauf, Primärkreislauf, Sekundärkreislauf mit Windkessel)
  3. – Experimentiereinrichtungen
  4. – Notstromversorgung
  5. – technische Sicherheitseinrichtungen
  1. – Darstellung des Sicherungsstatus
  2. – Qualitätszustand der Systeme, Gebäudestrukturen und Komponenten, insbesondere unter Berücksichtigung der
  1. – Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen und
  2. – Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  1. – Alterungsprozesse im Forschungsreaktor sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  2. – Sicherheits- und Störfallanalyse aus dem Sicherheitsbericht
  3. – Betriebssicherheit
  1. – Darlegung und Auswertung anhand von Sicherheitsindikatoren
  2. – Erfahrungsrückfluss aus dem Betrieb des Forschungsreaktors, insbesondere durch Bewertung der meldepflichtigen und anderen relevanten Ereignisse
  1. – Betriebserfahrung bei vergleichbaren Forschungsreaktoren
  2. – Organisation, Managementsystem, Sicherheitskultur, insbesondere
  1. – Zweckmäßigkeit des Managementsystems
  2. – Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit und Sicherheitskultur seit der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung
  1. – sicherheitsrelevante Bereiche der Betriebsvorschriften
  2. – menschliche Einflussfaktoren auf die nukleare Sicherheit
  3. – anlageninternes Notfallmanagement
  1. – Darlegung von Notfallorganisation, Notfallausbildung und Notfallübungen
  1. – radiologische Auswirkungen auf die Umgebung
  1. – Maßnahmen zur Überwachung der Umwelt
  2. – Maßnahmen zur Begrenzung der radiologischen Auswirkungen
  1. – Auflagen der zuständigen Behörde aufgrund der letzten periodischen Sicherheitsüberprüfung

Schlagworte

Wartungsmaßnahme, Sicherheitsanalyse

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2020

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225542

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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