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Anlage 3 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.8.2020

Anlage 3

ANHANG III

(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung)

ANWENDBARE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT

Die „anwendbaren Bestimmungen“ der nachfolgenden Rechtsakte sind gemäß diesem Abkommen anwendbar, sofern in diesem Anhang oder in Anhang II (Übergangsbestimmungen) nichts anderes bestimmt ist. Gegebenenfalls sind im Folgenden bestimmte Anpassungen für einzelne Rechtsakte aufgeführt.

A. Marktzugang und zugehörige Fragen

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit

D. Luftsicherheit

E. Umwelt

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz

H. Sonstige Rechtsvorschriften

Schlagworte

Lufttüchtigkeitszeugnis, Entwicklungsbetrieb, Ausgleichsleistung

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020

Gesetzesnummer

20011226

Dokumentnummer

NOR40224807

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