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Anlage 1 SQM-Weiterbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.6.2020

Anlage 1

Zu § 3 Abs. 1

Kompetenzen

Für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß der SQM-VO, BGBl. II Nr. 158/2019, werden im Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements, beim Schulaufsichtskongress sowie in den Weiterbildungsveranstaltungen für die Leitung einer Bildungsregion Inhalte zu folgenden Kompetenzen vermittelt:

  1. 1. Methodisch-analytische Kompetenzen: Die Wirksamkeit von Unterricht im Mittelpunkt
  2. 2. Fachkompetenzen: Qualitätsmanagement als Basis für eine regionale und standortspezifische Weiterentwicklung
  3. 3. Rechtliche Kompetenzen: Rechtliche Absicherung gewährleisten
  4. 4. Managementkompetenzen: Neue Aufgaben kompetent bewältigen
  5. 5. Führungskompetenzen: Professionalität im Spannungsfeld der Führungsaufgaben
  6. 6. Kommunikationskompetenzen: Professionell im Team und mit Schulen kommunizieren
  7. 7. Reflexions- und personale Kompetenzen: Der Weg zur Wirksamkeit im Beruf
  8. 8. Genderkompetenz: Geschlechteraspekte erkennen und gleichstellungsorientiert bearbeiten
  9. 9. Interkulturelle Kompetenz: Erfolgreiches Interagieren mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen

Zu § 3 Abs. 2

Organisationsform des Lehrgangs

Der Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements ist modular aufgebaut. Er wird blockweise bzw. über einen Zeitraum von ca. acht Monaten (300 Stunden – wobei sich diese in Präsenzstunden und Selbststudium unterteilen) angeboten.

Nach Absolvierung des Lehrgangs wird seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Zertifikat ausgestellt.

Schlagworte

Reflexionskompetenz

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020

Gesetzesnummer

20011190

Dokumentnummer

NOR40223775

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