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Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2021

1. Dokumentalistische Gliederung: Regel 1 bis 41 = Artikel 1 bis 41 Gebührenverzeichnis = Anlage 1 2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. III Nr. 134/2022 angepasst.

§ 0

Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung

Kurztitel

Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken – Ausführungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 34/2020

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2021

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Langtitel

Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

StF: BGBl. III Nr. 34/2020

Änderung

BGBl. III Nr. 11/2021

BGBl. III Nr. 134/2022

BGBl. III Nr. 55/2023

BGBl. III Nr. 181/2023

BGBl. III Nr. 141/2024

Ratifikationstext

Die vorliegende Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, welche gemäß ihrer Regel 40 Abs. 1 mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, ersetzt von diesem Zeitpunkt an die unter BGBl. III Nr. 109/1997 kundgemachte und zuletzt durch BGBl. III Nr. 21/2017 geänderte Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken1 und zum Protokoll2 zu diesem Abkommen und lautet wie folgt:

________________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 400/1973 idF BGBl. Nr. 123/1984.

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 32/1999 idF BGBl. III Nr. 88/2008.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Verzeichnis der Regeln

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

Regel

1:

Kurzbezeichnungen

Regel

1bis:

[aufgehoben]

Regel

2:

Mitteilungen an das Internationale Büro

Regel

3:

Vertretung vor dem Internationalen Büro

Regel

4:

Berechnung der Fristen

Regel

5:

Störungen im Post- und Zustelldienst und bei elektronisch übersandten Mitteilungen (Anm.: Entschuldigung für eine Verspätung bei der Einhaltung von Fristen)

Regel

5bis:

Weiterbehandlung

Regel

6:

Sprachen

Regel

7:

Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse

Kapitel 2: Internationale Gesuche

Regel

8:

Mehrere Hinterleger

Regel

9:

Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs

Regel

10:

Gebühren für das internationale Gesuch

Regel

11:

Andere als die Klassifikation oder die Angabe der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel

Regel

12:

Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen

Regel

13:

Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen

Kapitel 3: Internationale Registrierungen

Regel

14:

Eintragung der Marke im internationalen Register

Regel

15:

Datum der internationalen Registrierung

Kapitel 4: Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren

Regel

16:

Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist

Regel

17:

Vorläufige Schutzverweigerung

Regel

18:

Nicht vorschriftsmäßige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung

Regel

18bis:

Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei

Regel

18ter:

Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei

Regel

19:

Ungültigerklärungen in den benannten Vertragsparteien

Regel

20:

Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers

Regel

20bis:

Lizenzen

Regel

21:

Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung

Regel

21bis:

Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs

Regel

22:

Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung

Regel

23:

Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen

Regel

23bis:

Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien

Kapitel 5: Nachträgliche Benennungen; Änderungen

Regel

24:

Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung

Regel

25:

Antrag auf Eintragung

Regel

26:

Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25

Regel

27:

Eintragung und Mitteilung betreffend Regel 25; Erklärung über die

Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung

Regel

27bis:

Teilung einer internationalen Registrierung

Regel

27ter:

Zusammenführung internationaler Registrierungen

Regel

28:

Berichtigungen im internationalen Register

Kapitel 6: Erneuerungen

Regel

29:

Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf

Regel

30:

Einzelheiten betreffend die Erneuerung

Regel

31:

Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung

Kapitel 7: Blatt und Datenbank

Regel

32:

Blatt

Regel

33:

Elektronische Datenbank

Kapitel 8: Gebühren

Regel

34:

Gebührenbeträge und Zahlung der Gebühren

Regel

35:

Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind

Regel

36:

Gebührenfreiheit

Regel

37:

Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren

Regel

38:

Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien

Kapitel 9: Verschiedenes

Regel

39:

Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten

Regel

40:

Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen

Regel

41:

Verwaltungsvorschriften

Anlage

Gebührenverzeichnis

   

Anmerkung

1. Dokumentalistische Gliederung:

Regel 1 bis 41 = Artikel 1 bis 41

Gebührenverzeichnis = Anlage 1

2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. III Nr. 134/2022 angepasst.

Schlagworte

Inh

Postdienst, Zusatzgebühr

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2024

Gesetzesnummer

20011112

Dokumentnummer

NOR40246987

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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