Berufsprofil
§ 2.
(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung über folgende berufliche Kompetenzen:
- 1. Fachliche Kompetenzbereiche:
- a) Sicherheitsverwaltung
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung – Sicherheitsverwaltung führt die den Sicherheitsbehörden obliegenden Verwaltungsaufgaben auf Grundlage des formellen und materiellen Verwaltungsrechts aus. Dazu gehören unter anderem Tätigkeiten wie das Verfassen von Verfahrensanordnungen und Ladungen, die Vorbereitung von Akteneinsichten und die Erstellung und Bearbeitung von Schriftstücken (zB Stellungnahmen, Bescheide, Einsprüche). Er/Sie berät und unterstützt Kunden im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereichs und greift dabei auf sein reiches Repertoire an Diversity Communication Skills zurück. Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung hält die Regelungen zur Amtsverschwiegenheit und zur Auskunftspflicht ein.
- b) Beschaffung, Inventar- und Materialverwaltung
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung verfügt über Kenntnisse des Beschaffungswesens sowie der Inventar- und Materialverwaltung und bearbeitet verschiedene Aufgaben in diesem Bereich. So ermittelt er/sie den Bedarf an Inventargegenständen sowie Material und erkennt den Bedarf an Dienstleistungen in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Er/Sie vergleicht Angebote verschiedener Anbieter, trifft eine begründete Vorauswahl und wirkt bei Warenbestellungen bzw. bei der Beauftragung von Dienstleistungen mit. Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung nimmt Waren seines/ihres Aufgabenbereichs an und inventarisiert bzw. verwaltet diese fachgerecht. Er/Sie kontrolliert Rechnungen und setzt bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen angemessene Maßnahmen.
- c) Öffentliches Rechnungswesen
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung führt Arbeiten im öffentlichen Rechnungswesen durch. Dazu zählen die Belegorganisation, die Prüfung von Belegen sowie deren Vorbereitung für die Verbuchung. Ebenso wirkt er/sie am Zahlungsverkehr mit. Darüber hinaus erfasst Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung Daten für die Kennzahlerstellung und bereitet Statistiken auf.
- d) Öffentlichkeitsarbeit
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung verfügt über Kenntnisse der Öffentlichkeitsarbeit der öffentlichen Verwaltung und beteiligt sich darauf aufbauend an der Gestaltung von Kommunikationsmitteln (zB Newsletter, Presseaussendungen, Social-Media-Beiträge): Er/Sie erstellt zB kurze Texte bzw. bearbeitet Textbausteine und übernimmt Formatierungs- und Gestaltungsarbeiten. Darüber hinaus arbeitet er/sie am Außenauftritt der öffentlichen Verwaltungsorganisation mit.
- e) Office-Management
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung erfüllt vielfältige Aufgaben im Rahmen der Kommunikation. Dazu zählt insbesondere der Brief- bzw. E-Mail-Verkehr, bei dem er/sie die Textgestaltung unter Berücksichtigung von Vorgaben (zB Corporate Design) erledigt. Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung übernimmt das Terminmanagement und organisiert Besprechungen, Meetings und Dienstreisen. Er/Sie erledigt auch den Postein- und -ausgang. Er/Sie nutzt die Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent.
- 2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
- Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
- a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung verfügt über grundlegende Kenntnisse betriebs- und volkswirtschaftlicher sowie ökologischer Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient und nachhaltig zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung kommuniziert zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert. Darüber hinaus berücksichtigt der Assistent/die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung berufsethische Grundlagen.
- b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung wendet die Grundsätze des Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der entsprechenden Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Er/Sie beachtet die rechtlichen Regelungen und jene der öffentlichen Verwaltungsorganisation für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen und Verletzungen situationsgerecht. Im Rahmen seines/ihres Aufgabenbereiches berücksichtigt er/sie wesentliche ökologische Auswirkungen seiner/ihrer Tätigkeit und handelt somit nachhaltig und ressourcenschonend.
- c) Digitales Arbeiten
- Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung wählt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und jener der öffentlichen Verwaltungsorganisation die für seine/ihre Aufgaben am besten geeigneten digitalen Geräte, Software und digitale Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen internen und externen Informationen. Der Assistent/Die Assistentin in der Sicherheitsverwaltung agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und jener der öffentlichen Verwaltungsorganisation (zB Datenschutzgrundverordnung).
Schlagworte
Postausgang, Inventarverwaltung, Formatierungsarbeit, Briefverkehr, Aufbauorganisation
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20011029
Dokumentnummer
NOR40221054
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