§ 4.
Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände, BGBl. II Nr. 167/2017, außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20010860
Dokumentnummer
NOR40219700
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