§ 4.
(1) Die Anmeldung zum Onlineverfahren-Digitalsteuer erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at ) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Onlinewerbeleister hat bekanntzugeben:
- 1. Name bzw. Firmenbezeichnung
- 2. Adresse
- 3. E-Mailadresse
(2) Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:
- 1. ein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
- 2. ein Nachweis über die Identität der die Anmeldung durchführenden Person
- 3. ein Nachweis der Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2019
Gesetzesnummer
20010833
Dokumentnummer
NOR40219534
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