Steuerbefreiung
§ 7.
Die Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds ist von der Einkommensteuer befreit und gehört auch nicht zur Bemessungsgrundlage für sonstige Abgaben und öffentlich-rechtliche Beiträge.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2019
Gesetzesnummer
20010734
Dokumentnummer
NOR40216929
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