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Artikel X Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.1999

Artikel X

Dieses in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasste Protokoll, von dem jeder dieser Texte in gleicher Weise maßgebend ist, ist in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen, welche beglaubigte Abschriften hievon den Regierungen der Staaten übermittelt, die Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sind.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN in Montreal am 30. September 1977.

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2019

Gesetzesnummer

20010642

Dokumentnummer

NOR40214527

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