Fault-Ride-Through (FRT)-Fähigkeit
§ 8.
(1) Ergänzend zu Art. 14 Abs. 3 lit. a sublit. i), Abbildung 3 und zu Abs. 3 lit. b der Verordnung (EU) 2016/631 wird für die Typen B und C bestimmt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz für Stromerzeugungsanlagen durch die folgenden Abbildungen festgelegt wird (auf derx-Achse ist die Zeit t in Sekunden, auf der y-Achse das Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u. dargestellt):
Abbildung 1: FRT-Profil synchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs B und C
Abbildung 2: FRT-Profil nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs B und C
(2) Ergänzend zu Art. 16 Abs. 3 lit. a sublit. i) und lit. c der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D bestimmt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz durch die folgenden Abbildungen festgelegt wird (diex-Achse entspricht der Zeit t in Sekunden, die y-Achse entspricht dem Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u.):
Abbildung 3: FRT-Profil synchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs D
Abbildung 4: FRT-Profil nichtsynchroner Stromerzeugungsanlagen des Typs D
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2024
Gesetzesnummer
20010590
Dokumentnummer
NOR40213338
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