Erhebungsunterlagen
§ 6.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit und sorgt für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2019
Gesetzesnummer
20010565
Dokumentnummer
NOR40212664
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