§ 0
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Mazdeonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2019
Unterzeichnungsdatum
26.06.2018
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mazedonisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. August bzw. 28. November 2018 (eingelangt am 30. November 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Mazedonien (im Weiteren: „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die als solche gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, ein Regelwerk über den gegenseitigen Schutz der zwischen den Parteien ausgetauschten, übermittelten oder entstandenen klassifizierten Informationen zu schaffen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Gesetzesnummer
20010547
Dokumentnummer
NOR40211458
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