§ 5.
Die Wiener Zeitung GmbH hat die Online-Ausgaben des Amtlichen Lieferungsanzeigers in strukturierter Form zur Abfrage bereitzuhalten und zumindest folgende Suchfunktionalitäten zu unterstützen: Name des Auftraggebers, Auftragsart, Ort der Auftragsausführung, Veröffentlichungsdatum (von – bis), CPV-Code, NUTS-Code.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2019
Gesetzesnummer
20010528
Dokumentnummer
NOR40210530
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)