Anweisung der Mittel
§ 3.
Die Mittel gemäß § 1 werden entsprechend der im Gesetz festgelegten Aufteilung im Dezember 2018 zur Anweisung gebracht und unterliegen einer Endabrechnung im Folgejahr.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2018
Gesetzesnummer
20010523
Dokumentnummer
NOR40210387
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