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Artikel 1 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Kundmachung durch Auflage

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.5.1996

Artikel 1

Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 217/1996), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019

Gesetzesnummer

20010473

Dokumentnummer

NOR40209883

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