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Artikel 1 Europäisches Patentübereinkommen – Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.8.1979

Artikel 1

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018

Gesetzesnummer

20010450

Dokumentnummer

NOR40209821

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