Artikel 1
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 21. Dezember 1978, mit dem die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018
Gesetzesnummer
20010450
Dokumentnummer
NOR40209821
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