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Artikel 1 Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1981

Artikel 1

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 16. Juni 1980, vom 26. September 1980 und vom 3. Juli 1981, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018

Gesetzesnummer

20010445

Dokumentnummer

NOR40209802

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