vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.5.1995

§ 0

Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kurztitel

Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 160/2018

Typ

Vertrag - Vietnam

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.05.1995

Unterzeichnungsdatum

27.03.1995

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

(Übersetzung)

ÜBEREINKOMMEN über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Minister, Vorsitzenden des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam

StF: BGBl. III Nr. 160/2018

Sprachen

Englisch

Ratifikationstext

Das gegenständliche Übereinkommen ist gemäß seinem Art. IV am 26. Mai 1995 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Republik Österreich und der Minister, Vorsitzender des Staatlichen Planungsausschusses der Sozialistischen Republik Vietnam, nachfolgend als Vertragsparteien bezeichnet;

in Bestätigung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und ihren Völkern;

im festen Wunsche, diese Beziehungen zu intensivieren, den bilateralen Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern;

haben vereinbart, eine Gemeinsame Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu den folgenden Bedingungen einzurichten:

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2018

Gesetzesnummer

20010338

Dokumentnummer

NOR40208485

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)