ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 11
Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer
(1) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
(2) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Tirana, am 25. Jänner 2017 in zwei Urschriften in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Gesetzesnummer
20010328
Dokumentnummer
NOR40208282
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