Artikel 19
Berechnung der albanischen Teilleistung
Besteht nach den albanischen Rechtsvorschriften nur unter Zusammenrechnung der Versicherungszeiten nach Artikel 15 des Abkommens ein Leistungsanspruch, so ist die Leistung unter Zugrundelegung der nach den albanischen Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungszeiten zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Gesetzesnummer
20010327
Dokumentnummer
NOR40208257
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