Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Informationstechnologie ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Informationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik:
- a) Auswählen, Einrichten, Synchronisieren und in Betrieb nehmen sowie Unterhalten und Administrieren (Asset-Management) von (auch mobilen) Benutzerendgeräten und Peripheriegeräten,
- b) Aufnehmen der Bedürfnisse (inklusive Sicherheitsanforderungen) der Kunden und Kundinnen bzw. des Anwenders/der Anwenderin sowie Übertragen auf eine Netztopologie, Konzipieren der geeigneten Netzinfrastruktur und Installieren und Konfigurieren der Netzkomponenten,
- c) Auswählen und in Betrieb nehmen von neuen Netzkomponenten,
- d) Überwachen und Sicherstellen der Leistungsfähigkeit von Netzen sowie Vorschlagen, Planen, Umsetzen und Testen von Anpassungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen im Netz,
- e) Konzipieren und Planen von Datenspeichersystemen sowie Implementieren und Testen von Datenspeichersystemen inklusive Backup-Lösungen,
- f) Analysieren von bestehenden sowie künftig auftretenden Sicherheitsrisiken, Konzipieren und Planen von Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie Umsetzen und Testen der Sicherheitsmaßnahmen,
- g) Konfigurieren von Serversystemen und deren Basisdiensten, Testen der Konfiguration,
- h) Unterhalten und Administrieren von Serversystemen,
- i) Erarbeiten von Berechtigungskonzepten unter Berücksichtigung der vernetzten Kommunikation (Telefon, Druck, Firmenapplikationen) sowie Einrichten der Verzeichnisdienste unter Berücksichtigung von Datenschutz-, Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen,
- j) Anbieten von Diensten über das Netz sowie Evaluieren, Auswählen und Integrieren von Cloud-Diensten in bestehende Netzwerke,
- k) Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Diensten (Groupware) zur Unterstützung von Gruppenarbeit,
- l) Erstellen von Benutzeranleitungen sowie Dokumentieren aller ausgeführter Arbeiten und Tests gemäß betriebsspezifischen Qualitätsmanagement,
- m) Informieren, Beraten, Betreuen und gegebenenfalls Einschulen der Kunden/Kundinnen bzw. Anwender/Anwenderinnen sowie Anbieten von betrieblichen Serviceleistungen.
- 2. Informationstechnologie – Schwerpunkt Betriebstechnik:
- a) Auswählen, Einrichten, Synchronisieren und in Betrieb nehmen von (auch mobilen) Be-nutzerendgeräten und Peripheriegeräten sowie Konfigurieren von Endgeräten,
- b) Auswählen und in Betrieb nehmen von neuen Netzkomponenten,
- c) Überwachen und Sicherstellen der Leistungsfähigkeit von Netzen sowie Vorschlagen, Planen, Umsetzen und Testen von Anpassungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen im Netz,
- d) Konzipieren und Planen von Datenspeichersystemen sowie Implementieren und Testen von Datenspeichersystemen inklusive Backup-Lösungen,
- e) Analysieren von bestehenden sowie künftig auftretenden Sicherheitsrisiken, Konzipieren und Planen von Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie Umsetzen und Testen der Sicherheitsmaßnahmen,
- f) Konfigurieren von Serversystemen und deren Basisdiensten, Testen der Konfiguration,
- g) Erarbeiten von Berechtigungskonzepten unter Berücksichtigung der vernetzten Kommunikation (Telefon, Druck, Firmenapplikationen) sowie Einrichten der Verzeichnisdienste unter Berücksichtigung von Datenschutz-, Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen,
- h) Evaluieren, Auswählen und Integrieren von Cloud-Diensten in bestehende Netzwerke,
- i) Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Diensten (Groupware) zur Unterstützung von Gruppenarbeit,
- j) Mitwirken bei der Planung und beim Aufbau neuer Umgebungen (Konzeption, Architektur, Sizing, Integration in die Anwendungslandschaft, Installation und Konfiguration) sowie Mitwirken bei der Fehleranalyse der betrieblichen IT Landschaft,
- k) Entwickeln von Zugriffen auf eine Datenbank mit geeigneten Abfragesprachen,
- l) Erarbeiten von Test- und Versionierungskonzepten für eine effiziente Entwicklung von neuen Applikationen sowie Ausführen von Tests sowie Dokumentieren der Testergebnisse in einem Testprotokoll,
- m) Implementieren und Testen von Benutzerschnittstellen für Applikationen,
- n) Erstellen von Benutzeranleitungen sowie Dokumentieren aller ausgeführter Arbeiten und Tests gemäß betriebsspezifischem Qualitätsmanagement,
- o) Informieren, Beraten, Betreuen und gegebenenfalls Einschulen der Kunden/Kundinnen bzw. Anwender/Anwenderinnen sowie Anbieten von betrieblichen Serviceleistungen.
Schlagworte
Anpassungsmaßnahme, Datenschutzanforderung, Datensicherheitsanforderung, Testkonzept
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20010296
Dokumentnummer
NOR40207110
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