Anhang VI
Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
- DieStandardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.
- DasAmt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.
2. Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
- Formatund Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu “ abrufbar.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
20010294
Dokumentnummer
NOR40206688
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