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§ 3 Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2018

Berufsbild

§ 3.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)

In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebs- üblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

8.

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Schutzbrillen, Staubmasken, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Arbeitskleidung, Helm usw.)

9.

Kenntnis der Dachkonstruktionen sowie Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme,

Aufstiegs- und Ausstiegsleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer, Laufstege, Ausstiegfenster, Fluchtwege

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme) beim Arbeiten am Dach

10.

Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Ausführungs- und Detailplänen, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen, Schaltplänen, Brandschutzplänen und Bauplänen

11.

Anfertigen von technischen Unterlagen wie Skizzen und einfachen Werkzeichnungen

12.

Kenntnis der Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche der berufsspezifischen Werk- zeuge sowie Geräte und Hilfsmittel

13.

Kenntnis der Handhabung, Funktion und Anwendungsbereiche der betriebsspezifischen Mess- und Prüfgeräte wie zB Abgasmessgeräte, Abgasanalysegerät, Rauchgasanalysegerät, Staubmessgerät, Druck- und Strömungsmessgeräte, Inspektionskameras, Endoskope, Glasspiegel, Dichtheitsprüfgerät usw.

14.

Handhaben, Reinigen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen sowie Mess- und Prüfgeräte

15.

Kenntnis der berufsspezifischen Normen, Gesetze sowie der brandschutzrechtlichen- und feuerpolizeilichen Vorschriften

16.

Kenntnisse über die Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen und GHS- Kennzeichnungen chemischer Arbeitsmittel sowie über den Umgang mit diesen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen

17.

Kenntnis der unterschiedlichen Brennstoffe (feste/flüssige/gasförmige) hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Einsatzgebiete, Energieeffizienz sowie Umweltverträglichkeit

18.

Kenntnis der Vorschriften bezüglich der baulichen Aufstellung von Feuerstätten und der Brennstofflagerung

19.

Kenntnis der Verbrennungsvorgänge in Feuerstätten, der Zusammensetzung des Abgases, der Verbrennungsrückstände (zB Ruß) und deren fachgerechter Entsorgung sowie der Begriffe Verbrennungsluft, Nebenluft, Falschluft, Zuluft und Abluft

20.

Kenntnis der Arten (wie offen/geschlossen, raumluftabhängig/raumluftunabhängig, feste/flüssige/gasförmige Brennstoffe usw.), des Aufbaus, der Funktion und Arbeitsweise von Feuerstätten sowie deren Handhabung (wie Außerbetriebsetzen, Inbetriebnehmen, Einregulieren) und Energieeffizienz

21.

Kenntnis der vom elektrischen Strom ausgehenden Gefahren und Beachtung dieser beim Umgang mit elektrischen Anlagen in Zusammenhang mit Feuerstätten

22.

Kenntnis der berufsspezifischen Steuerungs- und Regelungstechnik (wie Regelorgane, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen usw.) an Feuerstätten

23.

Mitwirken beim Außerbetriebsetzen, Inbetriebnehmen sowie Einregulieren von Feuerstätten

Außerbetriebsetzen, Inbetriebnehmen sowie Einregulieren von Feuerstätten

24.

Mitwirken beim Vorbereiten (zB durch Demontage von Einbauten, Verbindungsleitungen zum Lösen der Verbrennungseinrichtung (Öl- und Gasleitung)) von Feuerstätten für Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten oder Überprüfungstätigkeiten; Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft (zB durch Montage von Einbauten, Verbindungsleitungen zum Fixieren der Verbrennungseinrichtung (Öl- und Gasleitung) von Feuerstätten, Prüfen auf Dichtheit, Entsorgen der Ver- brennungsrückstände) sowie bei der Schlusskontrolle von Feuerstätten (Sauberkeit und

Funktion)

Vorbereiten (zB durch Demontage von Einbauten, Verbindungsleitungen zum Lösen der Verbrennungseinrichtung (Öl- und Gasleitung)) von Feuerstätten für Kehr-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten oder Überprüfungstätigkeiten; Wiederherstellen der Betriebsbereitschaft (zB durch Montage von Ein- bauten, Verbindungsleitungen zum Fixieren der Verbrennungseinrichtung (Öl- und Gasleitung) von Feuerstätten, Prüfen auf Dichtheit, Entsorgen der Verbrennungsrückstände) sowie der Schlusskontrolle von Feuerstätten (Sauberkeit und Funktion)

25.

Kenntnis der Kehr- und Reinigungsverfahren (mechanisch, chemisch) von Feuerstätten und der Wartungsarbeiten an Verbrennungseinrichtungen von Feuerstätten sowie der dazu benötigten Werkzeuge und Arbeitsschritte

26.

Mitarbeiten beim Kehren und Reinigen von Feuerstätten sowie beim Warten von Verbrennungseinrichtungen von Feuerstätten

Kehren und Reinigen von Feuerstätten sowie Warten von Verbrennungseinrichtungen von Feuerstätten

27.

Kenntnis der Erkennungsmöglichkeiten von Mängeln an Feuerstätten und Einbauten (Brennereinrichtung)

28.

Mitwirken beim Erkennen von Mängeln an Feuerstätten und Einbauten (Brennereinrichtung)

Erkennen von Mängeln an Feuerstätten und Einbauten (Brennereinrichtung)

29.

Kenntnis der Arten (wie mehrfach belegte Abgasanlage, gemischt belegte Abgasanlage,

wohungsgemeinsame Abgasanlage, Luft-Abgas-System usw.), des Aufbaus, der Funktion und Arbeitsweise von Abgasanlagen

30.

Kenntnis weiterer Fachbegriffe im Zusammenhang mit Abgasanlagen wie zB Innenrohr, Dämmschicht, Außenschale, Ummantelung, Verkleidung, Hohlraum, Zug, Querschnitt, Reinigungsöffnung, Reinigungsverschluss (Putztürchen, Kehrtürchen, Hilfstürchen, Einsteigtürchen), Messöffnung, Anschlussstelle, Klappen usw.

31.

Kenntnis der Arten, des Aufbaus (Materialien), der Funktion und Arbeitsweise von Verbindungsstücken

32.

Kenntnis der Kehr- und Reinigungsverfahren (mechanisch, chemisch), der Wartungsarbeiten an Abgasanlagen und Verbindungsstücken sowie der dazu benötigten Werkzeuge und Arbeitsschritte

33.

Mitarbeiten beim Kehren, Reinigen und Warten von Abgasanlagen und Verbindungsstücken

Kehren, Reinigen und Warten von Abgasanlagen und Verbindungsstücken

34.

Kenntnis der Erkennungsmöglichkeiten von Mängeln an Ab- gasanlagen und Verbindungsstücken

35.

Mitwirken beim Erkennen von Mängeln an Abgasanlagen und Verbindungsstücken

Erkennen von Mängeln an Abgasanlagen und

Verbindungsstücken

36.

Mitwirken beim Führen der Kehraufzeichnungen sowie beim Informieren des Kun-den/der Kundin und beim Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im

Anlassfall

Führen der Kehraufzeichnungen sowie Informieren des Kunden/der Kundin und Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Anlassfall

37.

Kenntnis der Arten, des Aufbaus (Materialien) und der Funktion von Luft- und Dunstleitungen sowie von Luft- und Dunstschächten

38.

Kenntnis der Überprüfung und der Reinigungsverfahren von Luft- und Dunstleitungen, von Luft- und Dunstschächten sowie der dazu benötigten Werkzeuge und Arbeitsschritte

39.

Mitarbeiten beim Überprüfen und Reinigen von Luft- und Dunstleitungen sowie von Luft- und Dunstschächten

Überprüfen und Reinigen von Luft- und Dunstleitungen sowie von Luft- und Dunstschächten

40.

Kenntnis der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücken wie bei Neuanschluss oder Änderung einer Feuerstätte (Vorbefund, Endbefund), Luftverbundüberprüfungen, Abgasmessungen, freier Querschnitt bei Abgasanlagen usw. sowie der dazu notwendigen Arbeitsschritte und Mess- und Prüfgeräte

41.

Kenntnis der Wichtigkeit von wiederkehrenden Überprüfungen zur Erkennung von Risiken und Gefahren (zB CO-Austritt aus schadhaften Abgasanlagen)

42.

Mitarbeiten bei gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungstätigkeiten und Messungen, wie Rohbau- und Gebrauchsabnahmen, an Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücken wie bei Neuanschluss oder Änderung einer Feuerstätte, Luftverbundüberprüfungen, Abgasmessungen, Betriebsdichtheit, freier Querschnitt bei Abgasanlagen usw.

Ausführen der gesetzlich vor- geschriebenen Überprüfungstätigkeiten und Messungen, wie Rohbau- und Gebrauchs- abnahmen, an Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücken wie bei Neuanschluss oder Änderung einer Feuerstätte, Luftverbundüberprüfungen, Abgasmessungen, Betriebsdichtheit, freier Querschnitt bei Abgasanlagen usw.

43.

Mitwirken beim Erstellen von Prüfbefunden und Messprotokollen basierend auf den Ergebnissen der Überprüfungstätigkeiten sowie beim Informieren des Kunden/der Kundin und beim Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Anlassfall

44.

Kenntnis der Möglichkeiten der Energieeinsparung (wie Gebäudedichtheit, Wärmeschutz, Brennstoffeinsatz, Inspektion von Heizungsanlagen, Energieeffizienz der Feuerstätte usw.) und des umweltfreundlichen Heizens (wie Verbrennungsrück- stand) und der Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

45.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über die Möglichkeiten zur Energieeinsparung, zum umweltfreundlichen Heizen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz

Beraten von Kunden/innen über die Möglichkeiten zur Energieeinsparung, zum um- weltfreundlichen Heizen so- wie zur Steigerung der Energieeffizienz

46.

Kenntnis des Überprüfens von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern

Mitwirken beim Überprüfen von Feuerlöschern und Rauchwarnmeldern

47.

Kenntnis der Möglichkeiten des Brandschutzes, wie Brandverhalten von Bau- und Brennstoffen/Brandbekämpfung, der baulichen Gestaltung von Feuerstätten und Brennstofflagerräumen hinsichtlich Brandschutz und von besonderen Brandgefahren

48.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über den Brandschutz und über die notwendigen wiederkehrenden Kehrungen und Überprüfungen auch hinsichtlich der Sicherheit der Feuerstätten, Verbindungsstücke und Abgasanlagen

Beraten von Kunden/innen über den Brandschutz und über die notwendigen wieder- kehrenden Kehrungen und Überprüfungen auch hinsichtlich der Sicherheit der Feuerstätten, Verbindungsstücke und Abgasanlagen

49.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie der Evaluierung und der

Sicherheitsdatenblätter

50.

Kenntnis und Anwendung einschlägiger Fachausdrücke

51.

Grundkenntnisse der

Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

52.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

53.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

54.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige

Weiterbildungsmöglichkeiten

55.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs- relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Wiederverwendung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

56.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

57.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

58.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

    

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Aufstiegsleiter, Ausführungsplan, Werkzeug, Messgerät, Druckmessgerät, Steuerungstechnik, Messeinrichtung, Ölleitung, Kehrverfahren, Baustoff, Mitarbeiterin, Kundin, Kollegin, Lieferantin

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20010256

Dokumentnummer

NOR40204708

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