Artikel 29
Abschnitt 29
Neben den in Abschnitt 28 angeführten Privilegien und Immunitäten werden:
- (a)dem Generalsekretär und Leitern der Strukturen mit Sitz in Wien die Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, die den bei der Republik Österreich beglaubigten Leitern diplomatischer Vertretungsbehörden gewährt werden;
- (b)einem höheren Angestellten der OSZE, während er den Generalsekretär oder einen Leiter einer Struktur mit Sitz in Wien in Abwesenheit einer der beiden zuvor genannten vom Dienst vertritt, die gleichen Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, die dem Generalsekretär oder dem Leiter der Struktur gewährt werden;
- (c)vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 30, dem Sonderbeauftragten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE am Amtssitz der OSZE, sonstigen Angestellten der OSZE, die den Dienstgrad P-5 oder einen höheren Dienstgrad besitzen, sowie jenen weiteren Kategorien von Angestellten der OSZE, die vom Generalsekretär mit Zustimmung der Regierung im Hinblick auf ihre verantwortliche Stellung in der OSZE namhaft gemacht werden, die gleichen Privilegien und Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen gewährt, wie sie Mitgliedern des diplomatischen Personals diplomatischer Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden;
- (d)Angestellte, die die gleichen Privilegien und Immunitäten genießen, wie sie Mitgliedern des diplomatischen Personals diplomatischer Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden, dürfen keinen freien Beruf und keine gewerbliche Tätigkeit in Österreich ausüben, die auf persönlichen Gewinn gerichtet ist;
- (e)Die Familienmitglieder eines der in diesem Abschnitt genannten Angestellten, die seinem Haushalt angehören, genießen, sofern sie nicht österreichische Staatsbürger oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, die für diese Kategorie von Personen im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen genannten Privilegien und Immunitäten.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018
Gesetzesnummer
20010209
Dokumentnummer
NOR40203296
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