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Anlage 2 AnaCredit-Begleitverordnung 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.12.2017

Anlage 2

Datenattribute, die unter der Bedingung, dass die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig ist, nicht zu melden sind:

Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um vollständig ausgebuchte und verwaltete Instrumente handelt, nicht zu melden sind:

Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um Instrumente handelt, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt, nicht zu melden sind:

Schlagworte

Stundungsstatus

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2017

Gesetzesnummer

20010072

Dokumentnummer

NOR40199406

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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