vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und Entfall der erg. Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2017

Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung

§ 5.

Für fachpraktische Verwendungen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen entfällt das Erfordernis einer ergänzenden Lehramtsausbildung gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 LLVG.

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2017

Gesetzesnummer

20010027

Dokumentnummer

NOR40198816

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)