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Artikel 5 Durchführungsvereinbarung des Vertrages über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (Schweiz, Liechtenstein)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2017

Artikel 5

Datenspiegel

Die für den elektronischen Austausch der Fahrzeug- und Halterdaten vorgesehenen Elemente sind in dem in der Anlage beigefügten Datenspiegel festgehalten.

Schlagworte

Fahrzeugdaten

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20009914

Dokumentnummer

NOR40194186

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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