§ 3
Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- 1. dem Kürzel „ATBRA“ (für „Business Register Austria“), gefolgt von einem Punkt;
- 2. der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich;
- 3. einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
- a) bei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers „000“;
- b) bei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers „001“;
- c) bei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl („002“ etc.).
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2017
Gesetzesnummer
20009876
Dokumentnummer
NOR40193431
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