vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.4.2017

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für 2012 und 2013

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 106/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

11.04.2017

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2012 und 2013

StF: BGBl. II Nr. 106/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017

Gesetzesnummer

20009853

Dokumentnummer

NOR40192426

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)