Anlage 3
zu § 20 Abs. 8
Bewertung der Lehre
Sämtliche Lehrveranstaltungen sind nach ihrem gesamten, personenbezogenen Zeitaufwand pro Lehreinheit auf Basis einer Semesterstunde zu bewerten und einer der nachfolgenden fünf KLR-Lehrveranstaltungskategorien zuzuordnen. Die Dauer einer Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Bei der Bewertung des zeitlichen Ressourcenaufwandes für die einzelne Lehrveranstaltung sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
- –Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung,
- –Nachbereitung der Lehrveranstaltung,
- –Betreuung der Studierenden während der Lehrveranstaltung,
- –Abnahme von Prüfungen über die Lehrveranstaltung,
- –Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen sowie die mit der Durchführung der Lehraufgaben verbundene Verwaltungstätigkeit.
Darüber hinaus können bei der Bewertung des zeitlichen Ressourcenaufwands für einzelne Lehrveranstaltungen folgende Kriterien zur Anwendung kommen:
- –das Lehrformat,
- –der Prüfungsmodus,
- –Anzahl der Prüfungsereignisse,
- –die Anzahl der Studierenden,
- –Umfang der Evaluierungsmaßnahme,
- –curriculare Vorgaben.
KLR-Lehrveranstaltungs-kategorie | Aufwand in Minuten pro Lehreinheit | Durchschnittlicher Normzeitaufwand in Minuten pro Lehreinheit | Beschreibung |
LV-Kat. 1 | 180 – 160 | 170 | höchster personenbezogener Zeitaufwand; es handelt sich beispielsweise um selbstständige forschungsgeleitete Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach |
LV-Kat. 2 | 159 – 140 | 150 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit nur z.T. etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit einem niedrigen Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 3 | 139 – 120 | 130 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit im Wesentlichen etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit einem Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 4 | 119 – 100 | 110 | mittlerer personenbezogener Zeitaufwand durch geringere Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrende; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem Fach mit weitestgehend etablierten Lehrkonzepten bzw. Lehrinhalten oder verschränkte Lehrformate mit hohem Anteil an übungs-/praxisorientiertem Unterricht |
LV-Kat. 5 | 99 – 90 | 95 | geringer personenbezogener Zeitaufwand mit geringen Vor- und Nachbereitungszeiten für Lehrenden; es handelt sich beispielsweise um Lehre aus einem wissenschaftlichen oder künstlerischem oder praktischen Fach, in dem der Lehrende überwiegend anleitende und kontrollierende Tätigkeit ausübt |
Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019
Gesetzesnummer
20009831
Dokumentnummer
NOR40214065
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