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Artikel 5 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Kosovo)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2017

Artikel 5

Eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Jugendbereich wird prinzipiell begrüßt. Es wird auf die Möglichkeiten im Rahmen des Kapitels Jugend des EU-Programms „Erasmus+“ (2014-2020; bzw. daran anschließende Folgeprogramme) hingewiesen.

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