vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 3 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Kosovo)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2017

Artikel 3

Die Vertragsparteien ermutigen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Frauenangelegenheiten und der Gleichstellung, insbesondere durch den Austausch von Expertinnen und Experten sowie durch den Austausch von Dokumentationen und Informationsmaterial.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)