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Anlage I FM-GwG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Anlage I

Zu (§ 6):

Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach § 6 Abs. 5 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:

  1. 1. Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,
  2. 2. Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,
  3. 3. Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.