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Anlage 2 Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Anlage 2

Lehr- und Stundenplan

„Lehrgang Kaderanwärterausbildung 2“

Ausbildungs- und Prüfungsfach

Richtstundenanzahl

Lehrinhalte – Schwerpunkte

Waffen-, Geräte- und Fachausbildung

281 bis 1 000

(je nach Waffengattung oder Fachrichtung nach Anlage 1)

Erlangen der erforderlichen Fähigkeiten in der Waffengattung beziehungsweise im Fachbereich sowie Erwerben der erforderlichen Fertigkeiten in der Handhabung der jeweils zugeordneten Ausrüstung und Ausstattung

Führen und Aufgaben im Einsatz/ Organisationselement

33 bis 1 123

(je nach Waffengattung oder Fachrichtung nach Anlage 1)

Kommandantenfunktionen:

Waffengattungsspezifische Grundlagen des Führungsverfahrens und der Befehlsgebung, waffengattungsspezifische Gefechts- und Einsatztechniken, Führung des Organisationselementes der Waffengattung in den Einsatzarten und in den allgemeinen Aufgaben im Einsatz

Fachfunktionen:

Kenntnis der fachspezifischen Grundlagen einschließlich Aufbau- und Ablauforganisation des Fachbereiches im Österreichischen Bundesheer, fachspezifische Arbeitstechniken, Führung des Organisationselementes der Waffengattung in den Einsatzarten und in den allgemeinen Aufgaben im Einsatz

Körperausbildung *

4 je Ausbildungswoche

Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit

   

* Kein Prüfungsfach

Schlagworte

Lehrplan, Ausbildungsfach, Waffenausbildung, Geräteausbildung, Gefechtstechnik, Aufbauorganisation

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021

Gesetzesnummer

20009768

Dokumentnummer

NOR40189646

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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