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§ 8 VPDG-DV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2016

Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit

§ 8

Die „Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit“ hat zu enthalten:

  1. 1. eine Beschreibung der Managementstruktur der inländischen Geschäftseinheit, ein Organigramm der inländischen Geschäftseinheit und eine Beschreibung der Personen, an welche die inländische Geschäftsleitung berichtet, sowie der Staaten oder Gebiete, in denen diese Personen ansässig sind,
  2. 2. eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsstrategie der inländischen Geschäftseinheit; es ist darzulegen, ob die inländische Geschäftseinheit an Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit oder Übertragungen immaterieller Werte, die im laufenden oder im vorangegangen Veranlagungsjahr erfolgt sind, beteiligt oder von ihnen betroffen war; dabei sind jene Aspekte der Geschäftsvorfälle zu erläutern, die sich auf die inländische Geschäftseinheit auswirken, und
  3. 3. eine Auflistung der wesentlichen Mitbewerber.

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