3. Abschnitt
Länderbezogener Bericht Dokumentationssprache
§ 11
Die zusätzlichen Informationen im Sinne der Anlage 3 zum länderbezogenen Bericht sind in englischer Sprache zu führen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. Abschnitt
Länderbezogener Bericht Dokumentationssprache
§ 11
Die zusätzlichen Informationen im Sinne der Anlage 3 zum länderbezogenen Bericht sind in englischer Sprache zu führen.
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