Aufgaben des Registrierungsbeirates
§ 14
Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- 1. Beratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,
- 2. Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,
- 3. Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,
- 4. Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.
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