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§ 14 GBRG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Aufgaben des Registrierungsbeirates

§ 14

Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1. Beratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,
  2. 2. Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,
  3. 3. Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,
  4. 4. Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.