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Art. 2 § 2 Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2016

§ 2.

Der mit der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik geändert wird, BGBl. II Nr. 327/2004, bekannt gemachte Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht wird von der katholischen Kirche hinsichtlich der I. und II. Jahrgänge mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Wirksamkeit vom Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend als nicht mehr geltend festgestellt.

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

20009623

Dokumentnummer

NOR40186247

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