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ARTIKEL 73 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ARTIKEL 73

Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um bei der Umsetzung von Handelserleichterungen und Zollreformen technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zu leisten.

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